Kostenlose Bilder verwenden kann ganz schön teuer werden…
… denn auch die Verwendung kostenloser Bilder erfordert eine genaue Angabe des Urhebers!
Weiß ich doch alles, meinen Sie! Wirklich?
Natürlich müssen bei der Nutzung von Bildern aus Bilderdatenbanken die Urheberrechte und etwaige Lizenzrechte beachtet werden: Bei kostenlosen wie auch vielen gekauften Bildern muss meist auch eine Angabe zum Fotografen gemacht werden. Wo und vor allem wie das genau zu erfolgen hat, wird in jeder Datenbank für jedes Bild festgelegt: Manche Bilderbanken verlangen die Nennung des Bildnamens und den des Autors am Bild oder am Ende der Seite. Andere akzeptieren auch eine Nennung lediglich im Impressum.Einheitliche oder gar gesetzliche Regelung über die richtige Verwendung kostenloser Bilder aus dem Internet gibt es bislang nicht.
Pixelio gehört wohl zu den wenigen, die nicht mit der Nennung im Impressum zufrieden sind, sondern eine genaue Kennzeichnung unter dem Bild verlangen…
Machen Sie ja natürlich, doch kennen Sie auch die böse Falle dahinter? Nehmen Sie nur mal Ihren Blog, so als Beispiel: Sie illustrieren Ihre Artikel mit Grafiken und Fotos, denn Sie wissen: Ein gutes Titelbild oder eine interessante Titelgrafik kann zum Lesen animieren. Auch werden Texte lesbarer, wenn Sie diese mit Bildern anreichern. Sie wissen dies ja und nutzen so als Aufhänger ein kostenloses Bild von pixelio und kennzeichnen pflichtbewusst die Herkunft korrekt unter dem Bild…Soweit noch gut und sicher auch korrekt:
Was ist allerdings, wenn jemand nach Ihrem Blog in einer Suchmaschine sucht? Bingo, denn da kommen die Suchergebnisse mit einem Thumbnail, und in diesem Thumbnail sind die Bilder natürlich nicht mit dem Copyright gekennzeichnet. Und jetzt schwant es Ihnen schon: Ja das ist Urheberrechtsverletzung! Genau das hier ist ein „gefundenes Fressen“ für so manchen Anwalt, der „Rechte wegen Urheberrechtsverletzung“ geltend machen kann. Wohlgemerkt: Das Originalbild, auf das das Thumbnail in der Suchmaschine verweist, trägt die korrekte Quelle. Doch das Thumbnail trägt die korrekte Quellbezeichnung nicht, und darin liegt die Crux: Sie sind der Urheberrechtsverletzer, auch wenn jemand anderes dieses Thumbnail schafft. Und die Steigerung können Sie darin sehen: Sie können auch abgemahnt werden kann, wenn Sie einen ihrer Artikel auf Facebook und G+ verlinken und das Vorschaubild lassen: Auch da läuft derzeit eine enorme Abmahnwelle, wie immer gibt es darauf spezialisierte Rechtsanwälte, deren Abmahnungen „kosten“ dann leicht vierstellige Beträge…
Hier noch ein Hinweis:Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie „problematische“ Bilder nicht nur aus Ihren Artikeln entfernen, sondern auch sicherheitshalber von Ihrem Server… Denn WordPress erstellt automatisch Vorschaubilder, die in einem extra Verzeichnis abgelegt werden und die auch noch einen anderen Dateinamen haben…
Fazit: Wer es kann, macht die Bilder selbst: Als gute Grundlage einfach ein paar Fotos schießen und dann ein wenig nachbearbeiten, etwas Text drauf . Manchmal ist dazu zwar etwas Phantasie nötig, aber allemal besser, als abgemahnt zu werden. Und dauert mit etwas Übung nicht lang und ist ohne Risiko…Sicher: Das Selbsterstellen von Bildern mag auf den ersten Blick etwas aufwändiger sein als das Nutzen von Bilderdateien. Doch auch das Suchen nach einem geeigneten Bild kostet Zeit…Gehen Sie mal Ihre Blogs durch, schauen Sie sich die Thumbs Ihrer Seiten genau an, sparen Sie sich dadurch Ihr gutes, teuer verdientes Geld…
wünscht Ihnen
Ihr
PS: Lesenswert und hilfreich: FAQs zu dem Thema „Abmahnung bei unerlaubter Bildernutzung“ von RA Schwenke
One Comment
Karl
Danke für den Tipp. Es gibt da unnötig viele Regelungen. Bei public domain Bildern dürfte das aber kein Problem sein oder? Da muss man ja auch kein Autor angeben usw.