Wir alle bewegen uns doch (zumindest halbwegs) seriös durch das tagtägliche Geschäftsleben, versuchen mit unseren Webseiten „mehr oder weniger erfolgreich“ im Internet Geld zu verdienen, und dann gehen Sie an Ihren Briefkasten und Sie sind erst einmal geplättet: Da finden Sie ein Schreiben eines Anwalts mit einer „Abmahnung mit Unterlassungserklärung“, die Sie doch unverzüglich ausfüllen und zurücksenden wollen… Anwaltliche Kostennote (Rechnung des Anwalts) ist gleich beigefügt…
„Wunderbar“ denken Sie sich, jetzt hab ich den Super-GAU:
Abmahnung erhalten – was tun?
Diese Abmahnung ignorieren, nach dem Motto „wird schon nicht so schlimm sein“ und „das lässt sich sicher auch noch in einer Woche regeln“, sorry, das zieht leider überhaupt nicht.
Fakt ist doch: Irgendein „MagSieNicht“ wirft Ihnen vor, aus seiner Sicht geltende Spielregeln verletzt zu haben. So und nun will dieser „MagSieNicht“ Sie zur „Ordnung rufen“ und Sie sollen dafür auch noch bezahlen, und nicht gerade wenig. Wichtig ist jetzt vor allem (salopp ausgedrückt): Einen kühlen Kopf bewahren und ruhig (wenn´s überhaupt noch geht) und vor allem strukturiert nachdenken: Was ist überhaupt eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die formale – außergerichtliche – Aufforderung einer Person an eine andere Person, entweder eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder ebendiese gewollte Handlung vorzunehmen. Abmahnungen sind im Bundesdeutschen Rechtsverständnis unstrittig bereits bei einem einmaligen Rechtsverstoß zulässig, da generell schon bei nur einem einzigen Rechtsverstoß die Gefahr einer Wiederholung als begründet gesehen wird. Und diese Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung – wie sie in der Regel einer Abmahnung bereits vorformuliert beiliegt – ausgeräumt und so ein Prozess vermieden werden. Eine Abmahnung können Sie gerne (vereinfacht) mit einer „gelben Karte“ im Fußball vergleichen, sie soll so als quasi letzte Warnung dienen, bevor es zu Gericht geht…
Gäbe es das Instrument der Abmahnung nicht, stünden einem Inhaber von Rechten nur zwei Möglichkeiten zu, auf mögliche Verletzungen seiner Rechte zu reagieren: Entweder er reicht sofort Klage ein und hat zumindest die Chance zu gewinnen oder er ignoriert ganz einfach die Rechtsverletzung. Natürlich könnte der sich verletzt Fühlende auch sofort eine einstweilige Verfügung beantragen, welche ihm sogar ohne Wissen des Verletzers einen vollstreckbaren Titel bringen könnte… Doch ohne vorherige Abmahnung hätte er nach § 93 ZPO deren Kosten zu tragen, wenn der Verletzer seine Unterlassungspflicht sofort anerkennt.
Seit langem ist anerkannt und wird in § 12 Abs. 1 UWG auch nochmal klargestellt, dass der zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs berechtigte Mitbewerber bei Wettbewerbsverletzungen (oder der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten) sofort und ohne Vorwarnung grundsätzlich nicht nur abmahnen kann, sondern auch abmahnen soll, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Und hierfür darf man sich auch eines Rechtsanwalts bedienen und der Abgemahnte hat die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Und diese Kostentragungs-Pflicht im Falle einer Abmahnung kann nicht durch einen einseitigen Disclaimer auf der eigenen Website vermieden werden, denn eine berechtigte Abmahnung stellt letztlich kein missbräuchliches Verhalten der Klägerin im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG dar und widerspricht auch nicht den (wie so oft falsch angewandten) Grundsätzen von Treu und Glauben des § 242 BGB.
Da die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auftrag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen bereits durch diese Abmahnung nicht gerade geringe Anwalts- und Aufwandskosten. Und die unterscheiden sich gravierend, ob das der Abmahnung zu Grunde liegende Fehlverhalten privater oder geschäftlicher Natur ist.
Nachfolgend meine Anmerkungen zu Abmahnungen, die ihre Ursachen gerade nicht im privaten Bereich haben: Die meist überraschend hohen Geldforderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen erfolgen auf der Basis des Streitwertes, und der liegt nach ständiger Rechtsprechung selten unter 10.000 EURO pro Verletzungsfall, also kommen da schnell einige tausend EURO an Anwaltskosten zusammen…
Hier einige Beispiele aus meiner Erfahrung für gängige Abmahnungsanlässe:
- Sie veröffentlichen ein Bild auf Ihrer Website, an dem Sie nicht die erforderlichen Rechte besitzen.
- Ihr Impressum ist nicht vollständig oder erlaubt keinen barrierefreien Zugang.
- bestimmte Aussagen auf Ihrer Webseite werden als irreführend empfunden.
- Urheberrechtsverletzungen, Verletzung fremder Markenrechte und ähnliches
- Und immer noch aktuell: mangelhafte Umsetzung der Button-Lösung.
Wenn eine Abmahnung erhalten, müssen Sie strukturiert vorgehen:
Sollten Sie eine Abmahnung aus Ihrem Briefkasten holen, dann wird in dieser Abmahnung Ihnen sicherlich vorgeworfen, irgendwelche, genau definierte Rechte irgendeines Rechteinhabers verletzt zu haben. Ihnen wird dann meist vorgeschlagen, die Angelegenheit (aus Ihrer Sicht vielleicht verhältnismäßig kostengünstig) außergerichtlich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung aus der Welt zu schaffen… Dabei wird dann zusätzlich meist ein von Ihnen zu erstattender Schadenersatz geltend gemacht, der neben den angefallenen Anwaltskosten auch aus dem Schaden und weiteren Kosten besteht, die dem (vermeintlichen) Rechteinhaber durch Ihre Verletzungshandlung entstanden sind.
Und jetzt machen Sie sich schlau und arbeiten Sie sich durch so manche Foren und lesen auch diesen Ihnen vielleicht entgegenkommenden Hinweis:
Das an mich gerichtete Einschreiben muss ich doch gar nicht entgegennehmen oder das bei der Post hinterlegte Einschreiben einfach gar nicht abholen. Dann habe ich doch gar nichts bekommen, denken Sie und meinen „Sie sind so doch aus dem Schneider“ … Falsch gedacht, denn z.B. hat das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 25. April 2012, Aktenzeichen: 3 W 2/12) festgestellt, sich ein Abgemahnter nicht auf eine (angeblich) erfolglose Zustellung berufen kann, wenn er das an ihn gerichtete Einschreiben nicht annimmt oder er es bei der Post nicht abholt.
Was also bei einer Abmahnung tun?
Die Abmahnung in keinem Falle ignorieren und den Kopf in den Sand stecken! Wichtig: Wie immer im Rechtsleben gilt auch bei jeder Abmahnung:
Ruhe bewahren – erst informieren, dann gezielt reagieren:
- Heben Sie neben dem Anwaltsschreiben immer auch den Briefumschlag (Poststempel), damit Sie den Fristablauf dokumentieren können, legen Sie sich einen eigenen Ordner an, in dem Sie dieses Schreiben und die dann noch kommenden Unterlagen sorgfältig abheften
- Stellen Sie fest, ob die Abmahnung überhaupt „echt“ ist, überprüfen Sie genau Absender, angeblich Geschädigte, das Ihnen unterstellte Verschulden
- Nehmen Sie den Gegenstand der Abmahnung (Bild, Song, Film) sofort offline
- Unterschreiben Sie NIE ohne eine wirklich eingehende Prüfung die bereits vorformulierte Unterlassungserklärung: Denn in solchen Erklärungen wird oft weit mehr als die gesetzlich notwendige Verpflichtung gefordert
- Sie nehmen generell KEINEN Kontakt mit dem gegnerischen (das ist der, der Ihnen dieses schöne Abmahn-Schreiben geschickt hat) Anwalt auf! Denn Sie sind diesem Anwalt völlig unterlegen! Glauben Sie es mir…
- Halten Sie die angegebenen Fristen ein. Wenn Sie diese verstreichen lassen (nach dem verbreiteten Irrglauben: „wird schon nicht so heiß gegessen werden…“), riskieren Sie ein sich meist automatisiert anschließendes wahrlich teures, gerichtliches Verfügungsverfahren: Da betragen alleine die Anwalts- und Gerichtskosten einer einstweiligen Verfügung (natürlich abhängig vom Streitwert) leicht mehr als 2.000 EUR und liegen leicht oft auch darüber.
- Suchen Sie sich einen eigenen, kompetenten (!) Anwalt, der eine klare Strategie für Ihren speziellen Fall ausarbeitet. Nur einem guten, engagierten Anwalt mag es vielleicht gelingen, diese bestehende Abmahnung mit vielleicht geringeren Kosten für Sie aus der Welt zu schaffen… Bedenken Sie dabei bitte aber auch: Bereits eine „Erstberatung“ bei Ihrem Anwalt kann kostenpflichtig sein, diese Kosten belaufen sich meist zwischen 125 und 300 EURO, ohne dass überhaupt ein Schriftsatz erstellt wurde, klären Sie die Kostenfrage vor (!) dem Gespräch genau ab auch eine telefonische Vorabberatung kann Sie gutes Geld kosten- es gibt aber auch kostenlose Hotlines!
Nach der Besprechung mit einem kompetenten Anwalts Ihres Vertrauens stellt sich dann hoffentlich heraus, dass die Ihnen ausgesprochene Abmahnung rechtsmissbräuchlich war… Stellt sich Ihnen jetzt die berechtigte Frage: Wer zahlt denn nun die Kosten Ihres Anwalts?
Bleiben Sie als missbräuchlich Abgemahnter auf Ihren Kosten sitzen? Oder zahlt der Abmahner? Oder gar dessen Anwalt? Im einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall (Urteil v. 18.01.2007, Az.: 16 O 570/06) stritten sich die Parteien um die Erstattung von Rechtsverteidigungskosten gegen eine missbräuchliche Abmahnung. Die Berliner Richter verurteilten den missbräuchlich Abmahnenden sowie dessen Anwalt (!) zur Zahlung der Anwaltskosten: Das bedeutete im Klartext, dass der Kläger das Geld für seinen Anwalt von jedem der beiden fordern konnte…
Wie sind Ihre Erfolgschancen, erfolgreich gegen eine Abmahnung vorzugehen:
Wenn Sie strukturiert und mit fachkompetenter Hilfe vorgehen: Dann sind Ihre Erfolgschancen, sich gegen die Abmahnung erfolgreich zu wehren, „vielleicht“ ganz gut, denn Sie wissen ja, im Rechtsleben gibt es kein: „so und nur so wird es laufen“: Jede Abmahnung ist ein Einzelfall, versuchen Sie, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, möglichst einen klaren Kopf zu behalten, recherchieren Sie im Internet, vielleicht ist Ihr gegnerischer Anwalt einer der „internetbekannten“ Anwälte und es gibt dagegen erfolgreiche, nachvollziehbare Strategien…
… mögen Sie nie abgemahnt werden, wünscht Ihnen
Ihr
Dr. Hans-Jürgen Karg
PS: Die Bundesregierung hatte am 13.03.2013 den Entwurf eines „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen. Dieser Entwurf wurde mit einigen Abänderungen beschlossen und ist am 09. Oktober 2013 in Kraft getreten.
Hier das Update zum Gesetz vom 09.Oktober 2013:
Ein grundlegender Teil des Gesetzes hat die „Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen” zum Ziel:
Dieses „Anti-Abmahn-Abzocke-Gesetz“ soll die manchmal ausufernden Praktiken von sog. Massenabmahnern ausbremsen:
Hier das Wichtigste kurz und übersichtlich zusammengefasst:
Der neugefasste Paragraph 97a UrhG fordert nun, dass zukünftig urheberrechtliche Abmahnungen weitaus transparenter als bisher gestaltet werden müssen:
Paragraph 97a Abs. 2 UrhG regelt den für den Betroffenen klar und verständlich anzugebenden Mindestinhalt einer Abmahnung:
- Name oder Firma des Verletzten,
- die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,
- die Aufschlüsselung der geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatz sowie
- eine Erklärung, ob und inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Wichtig: Eine Abmahnung, die diesen Vorgaben nicht gerecht wird, kann künftig unwirksam sein.
Der sog. Gegenstandswert des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs (wonach die Anwaltsgebühren berechnet werden) gegenüber einer natürlichen Person, die urheberechtlich geschützte Werke für ihre „nicht gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit“ verwendet, wird nun auf EUR 1000,- festgelegt werden:
Im Klartext: Wer zum ersten Mal (privat!) beim zweifelhaften Hoch- oder Herunterladen von Filmen, Software oder Musik erwischt wird, soll nicht mehr als rd. 150 Euro an Anwaltsgebühren zahlen müssen…
Für Massenabmahner besteht nun ein Risiko:
Wird jemand unberechtigt oder unwirksam abgemahnt, kann dieser u.U. künftig einen Anspruch auf Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen nach Paragraph 97a Abs. 4 UrhG besitzen…
… und jetzt sind wir auf die gerichtliche Umsetzung dieses neuen Paragraphen gespannt…
Und hier noch ein KOSTENUPDATE zum 01. August 2013:
Die Kosten für Abmahnungen und daran anschließende Prozesse sind seit dem 1. August 2013 angestiegen, denn mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungs-Gesetz wurden die Vergütungsvorschriften für Rechtsanwälte angepasst und dabei auch die Gebührensätze angehoben.
Gleichzeitig wurden die Vorschriften über Gerichtskosten und verschiedene weitere Kostenordnungen novelliert.
Somit werden auch Abmahnungen und sich daran vielleicht anschließende Unterlassungsprozesse seit dem 1. August 2013 erheblich teurer:
Und mit diesen neuen Kosten bei Abmahnungen müssen Sie nun rechnen:
Hier ein kurzer Überblick für einen heute meist üblichen Streitwert von nur 10.000 EURO
Abmahnung ohne Prozess 887,03 Euro
GesamtRisiko 1. Instanz 4.546,12 Euro
GesamtRisiko 2. Instanz 9.276,24 Euro
All diese Kosten können natürlich je nach Prozesslage nach oben tendieren…
Update 01. September 2013
„Massen-Abmahnern Einhalt geboten…“
… so oder so ähnlich wurden in den letzten Wochen die Hoffnungen der massenhaft Abgemahnten geschürt, wonach Massenabmahner und ihre Anwälte persönlich haften würden…
… ja, das lese ich freudig, doch meine ich, das ist doch eigentlich bei unserer höchstrichterlichen Rechtsprechung zu schön, um wirklich wahr zu sein…
… und da ist auch schon der Knackpunkt:
Hier ist ein nicht rechtskräftiges Einzelrichter-Urteil „herangezogen und veröffentlicht“ worden, gegen „das Berufung eingelegt, aber noch nicht begründet worden“ wie mir der involvierte RA Dr. Felling www.ra-felling.de mitteilte,
… wenn es Neuerungen gibt, informiere ich Sie gerne…
… werden Sie nicht abgemahnt
wünscht Ihnen Ihr Dr. Hans-Jürgen Karg
35 Comments
Ryan
Wirklich sehr guter Artikel! Da wünscht wirklich keinem eine solche Abmahnung, und falls man doch mal eine erhält, wird dieser Artikel demjenigen sicherlich eine große Hilfe sein!
nils
Finde den Artikel auch sehr sehr hilfreich und lehrreich. Vielen Dank für die Mühe
Ralf Heidenreich
Hallo Herr Dr. Hans-Jürgen Karg,
ich habe mich heute erstmalig auf Ihrer Seite befunden. Und habe mich dabei festgelesen. Der Artikel zum Thema Abmahnung ist wirklich sehr informativ geschrieben.
Ein Kommentar hier beschrieb diesen Artikel als sachlich und nicht reißerisch. Das kann ich nur bestätigen. Ich habe bisher noch keine Abmahnung erhalten. Ich wüßte jetzt auch nicht genau ,wofür ich eine verdient hätte. Aber eines wüßte ich ganz genau: In diesem Fall gäb es nur eines: Umzug ins Ausland. Ich meine damit nicht mich selber. Sondern Hosting Domain und Adresse für das Impressum ins Ausland verlagern. Ich weiß aus einer wirklich guten Quelle, das das problemlos möglich ist. Also im Fall einer Abmahnung Stecker ziehen und weg hier. Denn das hat auch Vorteile in puncto Buchführung und das ganze Gedöns.
Und natürlich im Falle einer Abmahnung Ihre wirklich guten Empfehlungen befolgen.
Also danke nochmal für diesen wirklich guten Artikel
Freundliche Grüße
Ralf Heidenreich
Dr. Hans-Jürgen Karg
Ja, es kommt mittlerweile ganz häufig vor, dass ohne einen echten, wirklich nachprüfbaren Rechtsgrund abgemahnt wird…
… Daher meine Empfehlung immer noch: Überprüfen, ob eine Abmahnung wirklich gerechtfertigt ist und dann nach meinem erprobten Muster vorgehen…
Grüsse Dr. Hans-Jürgen Karg
Tina
Mir konnte der Beitrag sehr gut weiterhelfen.
Jetzt habe ich nicht mehr so viel bammel wegen dieser sinnlosen Abmahnung die ich erhalten habe.
Angeblich soll ich irg-wo ein Abbo abgeschlossen haben…
Ich war nur nie auf der angegebenen Seite
Sandra
Eine Freundin hat gerade eine Abmahnung bekommen :(. Ich habe Ihr meine Hilfe angeboten und bin dann über eine Suchmaschine auf diese Seite gelangt. Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen!
Ich werde ihr auf jeden Fall empfehlen, sich einen Anwalt zu suchen. Und sie wollte schon die Unterlassungserklärung unterschreiben… .
Vielen Dank!
Dr. Hans-Jürgen Karg
Gerne geschehen… Und: wenn meine Mitarbeiter und ich helfen können… Grüsse HJK
Hundeführerschein
Hallo Dr. Karg,
ich finde es ganz toll, dass sie hier so aktiv weiterhelfen. Ich war selbst schon Opfer eine Abmahnung und habe durch eine Ihrer Aussagen Klarheit gewonnen.
Vielen Dank und LG
Dr. Hans-Jürgen Karg
freue mich, wenn Sie meine Hilfe nutzen konnten und natürlich vor allem über das Kompliment, denn Abmahnungen kann man nach meiner Meinung gezielt umgehen…
… weiterhin erfolgreiches, flottes und vor allem abmahnfreies Schaffen wünscht Ihnen Ihr
Dr. Hans-Jürgen Karg
Holger
Super Bericht Herr Dr. Karg,
zwar hatte ich bisher keine Probleme mit Abmahnungen, allerdings sehe ich der Sache nun etwas entspannter entgegen!
LG
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Charly,
im „privaten Bereich“ ist eine solche Gesetzesvorlage mit einer Begrenzung der Abmahnkosten angeregt worden, doch noch nicht verabschiedet, da ist die Lobby der Abmahner doch zu gross…
… meint HJK
Dr. Hans-Jürgen Karg
Ja Thomas,
da haben Sie absolut Recht, „unterm Strich bleiben Kosten und Ärger“ … und damit das „Abmahnen“ nicht noch weiter ausufert, mein kleiner Beitrag zu „Abmahnung, was tun“…
… Nicht abgemahnt zu werden wünscht Ihnen
Dr. Hans-Jürgen Karg
Thomas
Immer das gleiche, bei Abmahnungen. Unterm Strich bleiben Kosten und Ärger und die Anwälte kassieren.
Das ganze gehört strenger gehandhabt.
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Irys,
Abmahnungen waren in der Vergangenheit und sind immer noch „recht leichte Verdienstmöglichkeiten“ ohne grossen Arbeitsaufwand von Anwälten… nicht zuletzt deshalb habe ich oben in meinem Post darauf hingewiesen, wie teuer eine Abmahnung – insbesondere nach dem neuen, seit 01.August 2013 geltendem Gesetz für die Entlohnung der Anwälte – kommen kann…
… besser ist es doch, vorher die Augen offen zu halten, und nicht – auch nur wenn auch nur fahrlässig – abzukupfern,
meint Ihr Dr. HJKarg
PS: die „hinterschwellige“ Wahlwerbung habe ich gelöscht, die braucht es auf meinem neutralen Blog nicht…
Irys
Das mit den Abmahnungen ist eine Riesenabzocke der Anwälte. Du bekommst eine Abmahnung über 800 Euro und wenn Du dich dagegen whren willst nimmt dein Anwalt 900 Euro wegen dem Streitwert. Dann kannst Du gleich die Unterlassungserklärung unterschreiben und die Abmahnung zahlen.
… als verdeckte Wahlwerbung gelöscht … Ein Schelm der Böses denkt.
Markus
Zum Glück ist mir dass noch nicht passiert mit der Abmahnung. Aber da Ich noch relativ neu bin im Onlinebusiness ist vorbeugen besser statt heilen;-) In diesem Sinne ein Abmahnfreies Arbeiten.
Yolo
Ich finde die Höhe der Kosten einfach zu krass, es ist ja OK wenn man sagt „Hey das was du getan hast ist nicht korrekt und du zahlst mal 200 – 300€“ – aber alles was darüber liegt, ist doch nicht mehr angemessen. Wenn man beispielsweise sich mit kleinem Budget im Internet selbstständig macht und was derartiges passieren sollte, kann man ja gleich seine Insolvenz anmelden..
lg
Jürgen
Vielen Dank für deinen äußerst gut geschriebenen Artikel. Der Artikel hat genau das erfüllt, wonach ich gesucht hatte.
Gruß Jürgen
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Simone,
da hätte ich doch recht grosse Bedenken, auf Abmahnungen gerade im „geschäftlichen“ Bereich nicht zu reagieren, denn das kann dann wirklich teuer werden…
… Ignoranz im Geschäftsleben, nun, da habe ich eine andere Meinung, aber vielleicht haben Sie ja Erfolg damit… hofft HJK
Simone Kraus
Hallo erstmal,
Danke für die Zusammenfassung! Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass man aus sowas erst gar nicht reagieren sollte, denn das regelt sich wirklich von selbst wenn man ignorant bleibt 🙂
Grüße
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Spenny,
unsere Gesetzgebung und vor allem die Rechtsprechung verlangt auch und gerade für „Privatpersonen“, dass diese sich (wie es so schön juristisch heißt:) „vollumfänglich“ informieren, bevor sie…
… wobei mir die Wortwahl „Privatperson“ nicht passt, denn das Betreiben eines Browsergames scheint ja zum „Verdienen“ gedacht zu sein, und da liegt nun mal meist ein Gewerbebetrieb mit all seinen Pflichten und vor allem auch Risiken vor…
… zur sicher notwendigen Gewerbeanmeldung habe ich vor einiger Zeit einen Artikel verfasst:
… und bei Fragen: Fragen! meint Dr. HJK
spenny
Sollte man dann überhaupt eine Webseite machen? Eine Privatperson kann sich nicht über alle Gesetze informieren. Und hunderte oder tausende Euro hat auch kaum einer übrig. Wollte eigentlich mit meinem Browsergame richtig durch starten aber da ist ja dann viel Risiko dabei, oder?
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Klaus, dann war ja mein Artikel zumindest fr Sie hilfreich, freut sich Dr. HJK
klaus
Hallo Herr Dr. Karg, danke für diese klare Antwort, stecke den Kopf nicht in den Sand, sondern werde arbeiten, Klaus
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Klaus,
die leider berühmte (und berüchtigte) Methode „Kopf in den Sand und ich weiß von nichts was“ funktioniert heute nicht mehr, alles wird genau dokumentiert, seien es nur einfache Einschreiben oder letztlich die berüchtigten Zustellungen in den braungelben Briefen…
Sie müssen generell aktiv werden, wenn so eine Abmahnung im Haus ist – erst wenn sich vielleicht herausstellt, „alles nicht so dramatisch“ können Sie es ruhiger – und vor allem mit fundiertem juristischen Beistand angehen…
… sonst gehören Sie leidder auch zu den Klagenden „Hätte ich doch“…
… möge es Ihnen nicht widerfahren wünscht Ihnen Dr. HJ Karg
klaus
hallo,
mir wurde von Freunden empfohlen, auf solche abmahnschreiben erst gar nicht zu reagieren, denn das regelt sich dann alles von slbst, wenn keine Antwort kommt, oder nicht? Klaus
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Herr Hoyer,
gerade in so sensiblen Bereichen wie „Abmahnung“ darf man im „Falle eines Falles“ nicht den Kopf verlieren, denn sonst ist man den Abmahn-Haien schutzlos ausgeliefert.
Wenn mir hier ein kleiner beitrag zum „allgemeinen Verständnis“ gelungen ist, freuts mich und motiviert für die nächsten Artikel…
… Danke für das Kompliment HJK
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Ralph,
natürlich versuche ich, meine Artikel umfassend und vor allem nicht „reisserisch“ zu schreiben… denn wenn ich auf fremde Blogs gehe, dann stört mich vor allem: „Der und der ist schuld und macht das und das verkehrt“… Ich halte mich da lieber heraus und versuche meinen Lesern mit fundierten Informationen einen Mehrwert zu bieten, dass sie gerne auch mal „freiwillig“ und nicht durch unsere grosse Tante auf mich zurückkommen… Danke für das Lob, es motiviert…
… meint HJK
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Herr Düllings,
gerade als „Neueinsteiger“ kann man ganz schnell auf Abmahnungs- Anwälte stossen, die jedes sich gebende Möglichkeit nutzen, gerade noch nicht so erfahrenen Internet-Usern das „Grauen des INternets“ beizubringen… Gerade auch fotalia verhielt sich nicht gerade rühmlich mit dem Umgang einiger ihrer Kunden, denen Abmahnungen ins Haus flatterten, als ihre Seite auf Facebook gepostet wurde…
… wen´s interessiert, zum Artikel „kostenlose Bilder verwenden kann ganz schön teuer werden…“
Grüsse und Viel Erfolg HJK –
und bei Fragen oder Unklarheiten einfach melden…
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Hundeerziehung,
es kommt bei einer Abmahnung immer auch darauf an, wie „durchsetzungsfähig“ sie auch ist: Auch so aus der Luft gegriffene Abmahnungen sollte man „nicht unbeachtet auf die Seite legen“ sondern ihr fundiert widersprechen bzw fachkundig widersprechen lassen… Grüsse HJK
Hundeerziehung
Ist denn von euch schon jemand real abgemahnt worden? Mir ist das nur auf lokaler Ebene passiert… allerdings unbegründet. Wenn ja, habt ihr bezahlt?
Ralph
Hallo Hans Jürgen,
ich möchte mich Bernd anschließen.
Auch ich finde Deinen Beitrag sehr hilfreich, informativ und interessant. Vor Abmahnungen ist man ja als Webseitenbetreiber nie gefeit und wenn man schon im Vorfeld weiß, wie man reagieren, bzw. was man unternehmen kann, gibt das doch etwas Sicherheit.
Vielen Dank auch von mir, für die vielen tollen Informationen und Tipps.
Schöne Grüße
Ralph
Peter
Hallo Hans Jürgen,
insgesamt beläuft sich die Rechnung auf 1200 Euro. Wenn man dann allerdings bedenkt, dass das Bild kostenlos für redaktionelle und kommerzielle Zwecke angeboten wurde schon sehr heftig. Den Anwalt habe ich schon gegooglt und man findet natürlich unzählige Einträge zu Abmahnungen usw. Die ganze Geschichte ist schon mehr als ärgerlich.
Dr. Hans-Jürgen Karg
Hallo Peter,
nicht verzweifeln, fundierten Rat suchen und vor allem Fristen einhalten… (ich weiß, das sagt sich so einfach bei einer Abmahnung)
Und noch etwas: 1.200 EURO finde ich schon etwas übertrieben, alles zusammen an Kosten oder nur die Anwaltskosten?
Und noch ein Tipp: Google mal die Anwälte, die das Abmahnverfahren angestrengt haben, vielleicht wirst Du da ja noch fündig hinsichtlich eines guten Gegenanwalts…
Grüsse HJK
Peter
Genau solch eine Abmahnung habe ich vor einigen Wochen erhalten. Angemahnt wird ein Foto das auf einem Portal zum kostenlosen Download angeboten wurde, aber wo die Quellenangabe fehlte. Ich finde es schon sehr traurig, wenn sich Anwälte auf diese Art und Weise bereichern. Die Abmahnung beläuft sich auf ca 1200 Euro und ich bin nun wirklich ein bisschen verzweifelt.