Setzen Sie Cookies? Oder lassen Sie automatisch Cookies setzen?
Wie durch Google oder Affiliate-Partner?
Sie sind sich über die Tragweite des Cookie-Setzens immer noch im Unklaren, wissen nicht, was wirklich legal zu tun ist…
Und wenn Sie in´s Internet gehen: Einerseits weisen die Einen darauf hin, dass sie Cookies setzen (müssen), andere übergehen dieses Thema…
Und so stellen Sie sich die berechtigte Frage: Was ist zu tun?
Wie komme ich aus der rechtlichen Verstrickung?
Ja ganz einfach ist: Auf die eingesetzten Cookies hinweisen:
- Ja, weil Pflicht und auch nur weil´s alle machen?
- Oder: Warum? Ist doch nicht vorgeschrieben!
Immer häufiger wird in deutschen Online-Shops im Text, im Footer oder als Plugin auf den Einsatz von Cookies hingewiesen und oft auch noch formuliert, dass mit einer weiteren Nutzung des Shops dem Einsatz von Cookies zugestimmt wird.
Was ist der Hintergrund dieser Banner?
Muss in Deutschland wirklich auf den Einsatz von Cookies hingewiesen oder eine Einwilligung zu deren Nutzung eingeholt werden?
Ist ein Cookie-Banner nach deutschem Recht wirklich notwendig?
Sie finden im Internet viele deutsche Unternehmen, die diese Banner bereits jetzt in ihre Seiten integrieren.
Stellen wir uns die Gretchenfrage: Ergibt sich hierzu aus den Gesetzen hierzu eine Notwendigkeit?
Aus meiner Sicht: NEIN!
Denn für deutsche Unternehmen gelten hinsichtlich Cookies nun mal die Vorschriften des Telemediengesetzes:
Danach muss der Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs „in allgemein verständlicher Form“ in der Datenschutzerklärung der Webseite über den Einsatz von Cookies unterrichtet werden.
Eine Unterrichtung mittels einfach anzuklickender Datenschutzerklärung reicht also, eine vielleicht angedachte Notwendigkeit einer Einwilligung besteht nach deutschem Recht nicht.
Für die Nutzer, die es juristisch genau wissen wollen…
Ja, es gibt sie, die Cookie-Richtlinie:
Mit der Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2009/61/EG sollen dem neu formulierten Art. 5 Abs. 3 dieser Richtlinie ein Einsatz von Cookies nur noch dann zulässig sein,
„wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat.“
Sie wissen: EU-Richtlinien haben jedoch keine unmittelbare Wirkung auf die Beteiligten, sondern verpflichten lediglich die Mitgliedsstaaten, die Vorgaben aus den Richtlinien innerhalb bestimmter Umsetzungsfristen in nationalen Gesetzen zu verankern.
Also sind nicht diese Vorgaben dieser sogenannten Cookie-Richtlinie deutsche Händler maßgeblich, das sind „nur“ die deutschen Gesetze.
Den juristischen Meinungsstreit, ob diese Richtlinie in Deutschland korrekt umgesetzt wurde, können wir nach unserer Meinung getrost außer Acht lassen: Denn die EU-Kommission geht davon aus, dass die deutsche Gesetzeslage bereits diesen, ihren Anforderungen entspricht.
Letztendlich reicht es also aus, dass die Einwilligung dadurch eingeholt werden könnte, dass der Nutzer seinen Browser so einstellt, dass Cookies akzeptiert werden.
Ist also ein Cookie-Banner nach deutschem Recht wirklich notwendig?
Bereits jetzt greifen deutsche Unternehmen nur eventuell zukünftigen Anforderungen an solche Banner bereits vor und integrieren diese…
Ich frage mich: Warum? Vorauseilender Gehorsam?
Aus dem Gesetz ergibt sich also keine Notwendigkeit, denn für deutsches Unternehmen gelten generell die bekannten Vorschriften des Telemediengesetzes…hier steht:
„Der Nutzer muss in der Datenschutzerklärung zu Beginn des Nutzungsvorgangs in allgemein verständlicher Form über den Einsatz von Cookies unterrichtet werden.“
Und „Unterrichten“ bedeutet gerade nicht die Notwendigkeit einer Einwilligung. Nach deutschem Recht und der jetzigen Gesetzeslage ist nach Meinung also auch kein Banner notwendig.
Beachten Sie aber die neuen Nutzungsbedingungen von Google
Nutzer bestimmter Google-Produkte haben neue Nutzungsbedingungen einiger Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange erhalten und müssen diese umsetzen: Diese neuen Google-Nutzungsbedingungen sehen vor, dass ab dem 30. September 2015 für diese Produkte Einwilligungen in den Einsatz von Cookies und die Datenverarbeitung im Rahmen dieser Produkte eingeholt werden. Um die Nutzungsbedingungen von Google zu erfüllen, sind die geforderten Einwilligungen einzuholen.
Rein rechtlich besteht auch hier keine Notwendigkeit, eine Zustimmung zum Einsatz von Cookies einzuholen…
Zusammenfassung:
Nach deutschem Recht ist für einen Einsatz von Cookies keine (vorherige) Einwilligung notwendig. Daher sieht das zuständige Telemediengesetz auch keine Informationsbanner vor oder bei dem Betreten eines Shops vor. Es reicht ein Informationstext in der jeweiligen Datenschutzerklärung, dass Cookies gesetzt und wie sie vermieden oder gelöscht werden können.
Lernen Sie aus Ihren gesetzten Cookies, sei es mit Google oder besser mit PIWIK (link dahinter), wo Ihre potentiellen Kunden herkommen, uns was diese (noch) von einem Kauf abhält…
…viel Erfolg bei der legalen Umsetzung wünscht Ihnen
Ihr