Ich starte durch – so schnell und einfach mache ich meine Gewerbeanmeldung
Jeder, der selbstständig gewerblich tätig werden will, egal ob haupt- oder nebenberuflich, muss diese seine neue Tätigkeit anmelden, denn nach der Gewerbeordnung sind Sie „anmeldepflichtig“, sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen… Soweit so gut und schon kommt die Frage, wer ist denn überhaupt Gewerbetreibender? Nach den Grundsätzen der Gewerbeordnung § 6 GewO ist ein Gewerbebetrieb eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete sowie auf gewisse Dauer ausgeübte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich sofern keine Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau) sowie keiner der freien Berufe vorliegt oder die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens betrieben wird.
Das bedeutet für Sie als Volljähriger (als Jugendlicher unter 18 Jahren lesen Sie bitte zunächst hier weiter) in der Praxis: Wenn Sie Ihre Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben und Gewinn erzielen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Es sei denn, Sie sind von der Gewerbepflicht ausgenommen. Und das sind Sie – entgegen so manchen Meinungen in diversen Blogs – nur dann, wenn Sie wirklich zum kleinen Kreis der echten Freiberufler gehören oder unter den Bereich der Land- und Forstwirte fallen. Und wo sehen Sie sich jetzt? Die Unterscheidung und Abgrenzung Gewerbebetrieb ./. Freiberufler habe ich Ihnen hier bereits erklärt.
Doch so schwierig wie Sie vielleicht denken, ist eine Gewerbeanmeldung sicher nicht: Lesen Sie jetzt genau, wo Sie ihren Gewerbeschein beantragen und vor allem, welche Unterlagen Sie dafür benötigen, damit Sie nicht Gefahr laufen, ein teueres Ordnungsgeld wegen nicht rechtzeitiger oder gar wegen „Nichtanmeldung eines Gewebebetriebes“ auferlegt zu bekommen…
So schnell beantragen Sie Ihren Gewerbeschein:
Ihren zu einer „Tätigkeitsaufnahme“ erforderlichen Gewerbeschein beantragen Sie bei der Gewerbemeldestelle des für Sie zuständigen Ordnungsamts oder Ihrer Gemeindeverwaltung. Schon jetzt bieten viele Gemeinden Ihnen die Möglichkeit, ihren Antrag telefonisch vorab anzufordern oder den Antrag für einen Gewerbeschein im Internet downzuloaden. Es ist wohl klar, dass Sie Ihr Gewerbe dort anmelden müssen, wo Sie und dann auch Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Beginnen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit zunächst von zu Hause aus, so ist die für Sie zuständige Behörde vor Ort für die Ausstellung des Gewerbescheins zuständig. Und bitte beachten Sie: Haben Sie keinen Gewerbeschein, obwohl Sie diesen benötigen, dann droht ihnen richtig Ärger:
Bitte beachten Sie: Das Gewerbeamt kann ein saftiges Bußgeld verhängen und von Seiten des Finanzamts drohen Steuernachzahlungen (da Ihr Einkommen rückwirkend geschätzt wird, fallen diese Forderungen meist zu Ihrem Nachteil aus).
Die Kosten für ihren Gewerbeschein
Je nach Gemeinde zahlen Sie 15 – 60 Euro für Ihre Gewerbeanmeldung bzw. für Ihren Gewerbeschein…
Und diese Unterlagen müssen (!) Sie zur Beantragung Ihres Gewerbescheins vorlegen:
- eine gültige Identifikation (Personalausweis oder Reisepass)
- je nach Tätigkeit – zum Beispiel Gastronomie oder Personenbeförderung – eine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung (z. B. Gesundheitszeugnis in der Gastronomie oder Personenbeförderungsschein im Taxigewerbe)
- eine Handwerkskarte, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen wollen
- eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis, falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht EU-Bürger sind…
Also, was hindert Sie jetzt noch, Sie erkundigen sich jetzt nach den Öffnungszeiten Ihres Gewerbeamts bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, schnappen sich Ihren – hoffentlich noch gültigen – Personalausweis oder Reisepass, evtl. noch Ihre Brille und einen Kugelschreiber sowie etwa 30-50 EURO, gehen zu den vorher erfragten (vielleicht nicht gerade erst in den letzten Minuten) Öffnungszeiten dorthin und füllen ein vorgefertigtes Formular aus, dem Muster einer Gewerbeanmeldung … Die meisten Städte und Gemeinden sind mittlerweile stolz, einen Downloadservice für ihre Formulare anzubieten, nutzen Sie ihn, drucken Sie sich dieses Formular aus, und probieren Sie zunächst mal das Ausfüllen… Mit Ihren Angaben richtig versehen können Sie dann unter die gestrengen Augen eines Kommunalbeamten treten…
Und Sie überlegen sich:
Sie wollen vielleicht nicht nur eBooks schreiben und diese über z.B: Amazon veröffentlichen, sondern vielleicht sich auch an Partnerprogrammen beteiligen und fremde Produkte verkaufen? Dann sagen Sie also: „meine anzumeldende Tätigkeit ist keine enge, sondern eine möglichst weitläufige Bezeichnung“ , wie z.B. „Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art“, das erspart Ihnen spätere kostenpflichtige Änderungen und Ergänzungen!
Dann wissen Sie auch genau, was alles Sie eintragen müssen:
- Ihre Persönliche Daten, also Name, Geburtsdatum und -Ort, sowie Ihre Adresse und Telefonnummer
- Art des Gewerbes: Sie wissen es noch: „Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art“
- Mitarbeiterzahl: zunächst doch nur Sie: also „0“
- Beginn der gewerblichen Tätigkeit: heutiges Datum
Der freundliche Sachbearbeiter bringt dann meist noch seine Korrekturen an und Sie zahlen die entsprechenden Gebühren… Nach Ihrer Gewerbeanmeldung werden automatisch auch die folgenden Behörden von Ihrem Schritt in die Selbständigkeit informiert:
- das Finanzamt,
- die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft,
- die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer,
- das Amtsgericht (Handelsregister),
- das statistische Landesamt
- das Gewerbeaufsichtsamt.
Auch wenn dies alles automatisiert verläuft, rate ich Ihnen, sich vor der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit sich bei diesen oben genannten Stellen rück zu versichern, dass alle erforderlichen Informationen auch tatsächlich vorliegen.
Nach Ihrer erfolgreichen Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen Ihren Gewerbeschein. Und hier zeige ich Ihnen aus meiner über 30 jährigen Erfahrung die häufigsten Fehler bei einer Gewerbeanmeldung:
- Ihre Tätigkeitsangaben sind unzureichend formuliert: Sagen Sie doch, was Sie genau machen wollen: Die Bezeichnung wie ,,Handel mit Waren aller Art“ ist natürlich unzureichend, denn was wollen Sie denn machen: Groß- oder Einzelhandel? Und das Ganze im Internet? Beschreiben Sie genauer, welche Warengruppen (z.B. Web-Cams etc) Sie vertreiben wollen…
- Wenn Sie nur im Internet agieren wollen, was wollen Sie denn erreichen: Geben Sie doch einfach wie oben angemerkt Ihre umfassende Tätigkeit an! Etwas „Überlegen“ spart Ihnen Kosten!
- Sie haben ein Handwerk? Da wird heute bei handwerklichen Tätigkeiten zwischen Vollhandwerk, handwerksähnlichen und zulassungsfreien Tätigkeiten unterschieden. Welche Ihrer Tätigkeiten in welche Kategorie fällt, das steht in der Gewerbeordnung: Darin finden Sie eben diese Handwerksordnung sowie eine Liste der handwerksähnlichen, der zulassungsfreien und der Vollhandwerke. Vorher sich erkundigen, spart Ihnen Zeit…
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Ihr
PS: Nehmen sie die Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht auf die „leichte Schulter“, ich kenne aus meiner langjährigen Beratung genug „Versäumer“, die dann ihren Ordnungswidrigkeits-Obulus in 4stelliger Höhe zahlen mussten…