Da haben wir also den Salat, wieder was Neues, vielleicht doch nach Österreich auswandern, wo die Regierung nahezu alle Vorschriften des DSGVO aushebelte?
Eingegraut: Gönnen Sie sich einen Whiskey und lesen Sie hier weiter: Keine-Strafen-Oesterreich-zieht-neuem-Datenschutz-die-Zaehne
Glauben Sie nicht, ist aber so…
Nun, vor wenigen Tagen wurde eine kurzfristige Änderung des EU-Rates publik, die allerorts für Verwirrung sorgte:
Vor allem die Änderung des Artikels 25 Absatz 2 Satz 1 fällt ins Auge: Also der Artikel, der sich mit dem „Datenschutz durch Voreinstellung“ befasst …
Es ist zwar nur ein Word, doch das hat es in sich: Hier die Gründe und Auswirkungen:
Hieß es bislang: „… die sicherstellen, dass durch Voreinstellung grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung …“
Nun muss es heißen: „… die sicherstellen, dass durch Voreinstellung nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung…“.
Künftig fällt in der deutschen DSGVO-Ausgabe also das Wort „grundsätzlich“ weg, was heißt, dass durch alle Voreinstellungen nur noch ausschließlich personenbezogene Daten erhoben werden dürfen, die für den Zweck auch erforderlich sind…
Die Reichweite dieses Verbotes wäre immens.
Wären wirklich Jegliche Angaben, die nicht erforderlich sind, zu entfernen?
Also alle zusätzlichen (freiwilligen) Angaben auf::
- Newslettern,
- Kontaktformularen,
- ETC
Also auf gut deutsch: Alle technischen Formulare müssten bereinigt werden?
Doch wieso sollen freiwillige Angaben, die jeder Kunde angeben kann oder nicht, gegen die Grundsätze der datenschutzfreundlichen Voreinstellung der DSGVO verstoßen? Freiwillig heißt hier für mich das Schlüsselwort…
Und das stütz auch ein Blick in die originale, englische Fassung stützt diese Vermutung, denn sie verwendet lediglich das Verb „shall” (deutsch: „sollte”). Demnach wird zwar eine Pflicht statuiert, von der aber in Ausnahmefälle abgewichen werden kann. Und an diesem Wortlaut hat sich nach wie vor nichts geändert. So lag und liegt kein absolutes Verbot vor, auch andere Daten zu erheben.
Freiwilligkeit muss vorliegen! Und die bieten Sie ja Ihren Kunden und Newsletterempfängern:
Also keine Panik meint Ihr
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