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Dr. Hans-Jürgen Karg

Dr. Hans-Jürgen Karg ist Internet-Quereinsteiger und war lange Jahre in der Unternehmensberatung und klassischen Sanierung beheimatet. Die schnelle Entwicklung im deutschsprachigen Internet beobachtet er nahezu von Anfang an auch als kritischer Berater für unsere Mandanten. Mehr Informationen über Dr. Hans-Jürgen Karg...

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3 Comments

  1. 3

    Schindler, Sven

    Hallo Herr Karg,

    zum einen finde ich es richtig, wenn die Werke einem gewissen Schutz unterstehen. Allerdings wird es in einigen Dingen auch sehr stark übertrieben. Wenn ich als Autor jemanden das Recht einräume, bestimmte Werke zu verwenden, sollte dies nicht durch andere Gesetzmäßigkeiten ausgehebelt werden.

    Wenn ich z.B. als Texter arbeite und gegen eine Bezahlung die Rechte an meinen Texten abtrete, sehe ich dies als Dienstleistung welche bzahlt wird. Genauso betrifft dies die Lizenzen für ein Ebook oder sonstiges.

    Wenn dies mit der Lizenz zum Ausdruck kommt und dann noch schriftlich besteht, ist es egal ob diese PLR, MRR oder sonst wie genannt wird. Wichtig ist meines Erachtens das was in den Lizenzvereinbarungen drin steht. Oder sehe ich das falsch?

    Gruß Sven

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