Urheberrecht Update – Nur so „klauen“ Sie legal…
Sie erinnern sich noch,
Guttenberg und Co, Plagiatsvorwürfe und nachgewiesene Urheberrechtsverletzungen im grossen Stil, Aberkennung der durch diese Urheber-Rechtsverletzungen erlangten Doktorwürden…
Es ist noch nicht so lange her, dass die öffentliche Meinung sich über das Problem der unrechtmässigen Nutzung fremden geistigen Eigentums sich ausgelassen hat.
Denn eigentlich geht es im Internet ja ganz einfach: Inhalte von fremden Personen kopieren und dann ein bisschen umschreiben, denn man kann sich ja im Internet ja „so locker bedienen”: Markiere einfach einen Text, klicke ihn an und schon ist er mittels Copy&Paste in die eigene Textdatei kopiert und schnell auf dem eigenen Blog veröffentlich… Und meist auch noch übernommen mit den Tippfehlern…
Sorry, aber eigentlich ein juristischer NOGO, unser Internet ist schon lange kein Selbstbedienungsladen oder ein quasi rechtsfreier Raum: In nahezu allen Staaten – insbesondere in der westlichen Welt – ist für jedes schöpferische Werk ein mehr oder minder intensives Urheberrecht zu beachten.
In Deutschland haben wir schon seit dem 13. September 2003 ein „recht modernes“, neues Urheberrecht: Das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” wurde eingefügt, nach dem sich strafbar – und gegebenenfalls auch schadensersatzpflichtig – macht, wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Daten im Internet zum Download anbietet und/oder verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein…
Und hier liegt der Knackpunkt:
Wer darf denn von wem abschreiben, umformulieren oder einen Text aufhübschen?
Grundsatz ist: Das deutsche Urheberrecht dient so dem Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sowie von geistigen oder künstlerischen Leistungen. Seit geraumer Zeit zählt die Rechtsprechung hierzu auch Software und Ebooks…
Und eines sollten Sie sich immer vor Augen halten:
Durch das deutsche Urhebergesetz (UrhG) erhält ausschiesslich der Urheber (und wirklich nur er !!!) das Recht, über seine Nutzungsrechte an seinem Werk frei zu entscheiden.
Über die Praktikabilität und Nutzen dieser Vorschriften ist oft und umfangreich debattiert worden, nicht zuletzt bei Joschi Haunsperger´s missglücktem Versuch, in diesem Sommer ein von nahezu allen Internet-Supermarketern (aus meiner Sicht unbedacht) beworbenes und hochpreisig kostenpflichtiges PLR-Abonnement mit seinem mittlerwele vom Netz genommenen „plrclub.us“ zu verkaufen, ohne dass die rechtliche Sicherheit der Möglichkeit, die verkauften Texte „ohne bestehende Rechte Dritte nutzen zu dürfen“ auch nur hinreichend geklärt gewesen wäre…
Da halfen auch kein „US“ domiziliertes Hosting und auch nicht die pseudo vorgeschaltete LTD…
Denn es wurde den Interessenten entgegen der bestehenden Gesetzeslage vorgespiegelt, der Nutzer könne – wenn er nur Abo-Mitglied geworden ist – über die angeblich urheberrechtsfreien Texte verfügen, wie er wolle…
Die Bezeichnung für diese angeblich urheberrechtsfreien Artikel ist PLR, also “Private Label Rights” und beschreibt eine Lizenzart, bei der der ursprüngliche Autor eines Produktes seine Rechte an seinem Produkt verkauft und/oder dem Nutzer einräumt.
PLR, also eine sog. Private Label Rights – Lizenz ist bislang noch nicht standardisiert. So kann der ursprüngliche Autor z.B. in die PLR Lizenz mit hineinschreiben, dass das Produkt mindestens zu 50% verändert werden muss, bevor der Lizenznehmer sich als neuer Autor bezeichnen darf.
Denn worauf nicht hingewiesen wurde, dieses einfache Abkupfern kann ernsthafte rechtliche Probleme nach sich ziehen: Wenn Sie sich zu eng an den Ursprungstext halten, schaffen Sie nicht die gesetzlich geforderte eigene neue Schöpfungshöhe … Und ohne diese Schöpfungshöhe bleibt es beim Plagiat, egal ob Ihnen der ursprüngliche Autor ein Nutzungsrecht einräumt oder nicht…
Gegen diese recht enge Auslegung des bundesdeutschen Urheberrechts gab es in den letzten Monaten einigen Aufstand.
Jetzt hat die nordrhein-westfälische „Piraten-Partei“ einen recht
konkreten Vorschlag für eine umfassende Reform des Urheberrechts
erarbeitet. Nach Ansicht der Autoren solle der nun vorliegende Vorschlag aufzeigen, „wie zeitgemäße Regelungen möglich sind, ohne mit dem in Deutschland historisch gewachsenen und – zumindest teilweise – auch bewährten Urheberrecht komplett zu brechen“.
Demnach sei geplant, dass der Gesetzesentwurf einerseits die Rechte der Urheber stärken solle, indem zum Beispiel das Nutzungsrecht an Werken maximal für 20 Jahre an die jeweiligen Verwerter übertragen werden könne.
Andererseits wird dieses Verwertungsrecht durch den völlig kontrovers diskutierten, neu vorgeschlagenen Paragraph 53 UrhG aus meiner Sicht wieder ausgehebelt, der wirklich „Jedermann“ eine (natürlich kostenfreie) Privatkopie sämtlicher bislang veröffentlichter digitaler Inhalte einräumen will, und das auch noch unabhängig davon, ob die genutzte Quelle „rechtmäßig“ ist.
Bilden Sie sich doch selbst ein Urteil über das Urheberrecht und die bestehenden, legalen Möglichkeiten des Abkupferns, mein eBook dazu können Sie hier kostenlos „downloaden“.
meint Ihr
Dr. Hans-Jürgen Karg
PS: Wenn Sie mehr über den Entwurf der Piratenpartei lesen wollen, hier können Sie ihn sich als PDF herunterladen, die wichtigsten Punkte hier oder auch in einer zusammenfassenden PDF
3 Comments
Schindler, Sven
Hallo Herr Karg,
zum einen finde ich es richtig, wenn die Werke einem gewissen Schutz unterstehen. Allerdings wird es in einigen Dingen auch sehr stark übertrieben. Wenn ich als Autor jemanden das Recht einräume, bestimmte Werke zu verwenden, sollte dies nicht durch andere Gesetzmäßigkeiten ausgehebelt werden.
Wenn ich z.B. als Texter arbeite und gegen eine Bezahlung die Rechte an meinen Texten abtrete, sehe ich dies als Dienstleistung welche bzahlt wird. Genauso betrifft dies die Lizenzen für ein Ebook oder sonstiges.
Wenn dies mit der Lizenz zum Ausdruck kommt und dann noch schriftlich besteht, ist es egal ob diese PLR, MRR oder sonst wie genannt wird. Wichtig ist meines Erachtens das was in den Lizenzvereinbarungen drin steht. Oder sehe ich das falsch?
Gruß Sven
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